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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Website-Erstellung (Werkvertrag) · Stand: 9. Juni 2026 (Fassung v5 — Werkvertrag)

Wichtiger Hinweis: Diese AGB regeln ausschließlich den Werkvertrag über die einmalige Erstellung einer Website. Eine optionale, laufende Wartung („Care“) wird in einem rechtlich getrennten Dienstvertrag geregelt — siehe Care-AGB unter /agb-wartung. Care ist niemals automatisch Bestandteil dieses Werkvertrags.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die einmalige Erstellung einer Website (Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB) zwischen

Lennox Kornmann, Am Pachtersgrund 14, 98617 Meiningen, Deutschland
E-Mail: werraweb@gmail.com
(im Folgenden „Werraweb“ oder „Anbieter“)

und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).

(2) Werraweb richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind keine Vertragspartner. Näheres zur Unternehmer-Eigenschaft regelt § 11.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Werraweb ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung (Standard-Website)

(1) Werraweb erstellt für den Kunden als einmaliges Werk eine Standard-Website nach den Anforderungen des individuellen Angebots. Die konkrete Leistung wird im Angebot beschrieben. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst die Standard-Website folgenden Leistungsumfang („Standard-Scope“):

  • bis zu fünf (5) Unterseiten (z. B. Start, Über uns, Leistungen, Referenzen, Kontakt)
  • ein (1) Kontaktformular mit serverseitigem E-Mail-Versand
  • Responsives Design (Mobile-First, optimiert von 320 px aufwärts)
  • Hosting bei Anbietern mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; Serverstandort EU, soweit beim gewählten System verfügbar (CDN-Auslieferung kann weltweit erfolgen); inklusive für 12 Monate ab Live-Gang, inkl. SSL-Zertifikat
  • Mobile-Optimierung, Performance-Tuning, grundlegende On-Page-SEO (Meta-Tags, strukturierte Daten, Sitemap)
  • Einbindung von Google Maps (Klick-zum-Laden)
  • Übergabe der fertigen Website nach Abnahme

(2) Optionale Module können einzeln zum Festpreis hinzugebucht werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten folgende Einmalpreise (netto):

  • Texte (KI-gestützte Texterstellung mit redaktioneller Politur) — 290 €
  • Logo-Design — 390 €
  • Bilder (lizenzfreie Auswahl, Bildaufbereitung) — 190 €
  • Buchungs-System (Integration eines Drittanbieter-Buchungstools) — 490 €
  • SEO-Paket (erweiterte Local-SEO-Einrichtung) — 390 €

(3) Werraweb schuldet die fachgerechte und sorgfältige Erstellung des vereinbarten Werks. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Position in Suchmaschinen-Ergebnissen, eine bestimmte Anzahl an Besuchern oder Anfragen oder ein bestimmter Umsatz, wird ausdrücklich nicht geschuldet.

(4) Nicht im Standard-Scope enthalten und nur gegen gesonderte Vergütung geschuldet sind insbesondere: umfangreiche Texterstellung über das Modul „Texte“ hinaus, professionelle Foto- und Videoproduktion vor Ort, individuelle Programmierung außerhalb des Standardumfangs, Migration einer bestehenden Website von Drittanbietern, Schaltung und Verwaltung bezahlter Werbung, Übersetzungen, Pflege fremder Systeme sowie der Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen Dritter. Solche Mehrleistungen werden gemäß § 7 vergütet.

(5) Barrierefreiheit (BFSG / EAA): Werraweb erstellt Websites nach den anerkannten Best-Practices für Barrierefreiheit (semantische HTML-Struktur, ausreichende Farbkontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, alternative Texte für vom Kunden bereitgestellte Bilder). Werraweb prüft jedoch nicht die rechtliche Pflicht des Kunden nach §§ 1 Abs. 3 BFSG i. V. m. BFSGV und übernimmt keine Konformitätsprüfung im Sinne einer Zertifizierung. Eine darüber hinausgehende Konformität mit den Anforderungen des BFSG und der EN 301 549 (Level AA) ist nur dann geschuldet, wenn der Kunde dies vor Vertragsschluss ausdrücklich erklärt; in diesem Fall wird die erweiterte Barrierefreiheits-Anpassung als gesonderte Zusatzleistung gemäß § 7 vereinbart. Der Kunde stellt Werraweb von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die auf einer unzutreffenden Angabe zum BFSG-Status beruhen.

(6) Korrekturschleifen: Im Festpreis enthalten sind zwei Korrekturschleifen: eine nach Vorlage des Design-Entwurfs, eine nach umgesetzter Website. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung aller Änderungswünsche in Textform binnen 7 Kalendertagen sowie deren einmalige Umsetzung im vereinbarten Umfang. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen nach Design-Freigabe sind Mehrleistung und werden gemäß § 7 vergütet.

(7) Ende des inkludierten Hostings: Das inkludierte Hosting endet 12 Monate nach Live-Gang. Werraweb weist den Kunden 6 Wochen vor Ablauf in Textform darauf hin. Der Kunde wählt: (a) Abschluss des Care-Pakets (§ 12), (b) Eigenbetrieb mit Übergabe nach § 8 Abs. 2, oder (c) reines Weiterbetriebs-Hosting für 19,00 € netto pro Monat. Trifft der Kunde keine Wahl, endet das Hosting mit Fristablauf.

(8) Datenschutz & Rechtstexte: Werraweb liefert die Website mit einem datenschutzfreundlichen technischen Setup aus (Auftragsverarbeiter mit Auftragsverarbeitungsvertrag, SSL-Verschlüsselung, keine Tracking-Cookies im Auslieferungszustand). Eine pauschale Zusicherung der DSGVO-Konformität der Website ist damit nicht verbunden. Rechtstexte des Kunden (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung) werden als Vorlage ohne Rechtsberatung bereitgestellt; die finale rechtliche Verantwortung für deren Inhalt und Vollständigkeit liegt beim Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website werraweb.com sowie die Ausgabe des Online-Konfigurators stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt mit dem Absenden des Konfigurators, eines Kontaktformulars, einer E-Mail oder im persönlichen Gespräch eine unverbindliche Anfrage ab. Werraweb übermittelt daraufhin ein individuelles Angebot in Textform (in der Regel als PDF per E-Mail).

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform annimmt und Werraweb dies durch Auftragsbestätigung in Textform bestätigt. Diese AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot in der jeweils geltenden Fassung übermittelt und sind Bestandteil des Vertrags. Bei Annahme bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und gibt seine Unternehmerangaben gemäß § 11 ab.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der Werk- leistung setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und stellt insbesondere bereit:

  • Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte für die Website (soweit nicht das Modul Texte / Logo-Design / Bilder gemäß § 2 Abs. 2 beauftragt ist)
  • Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung (vollständige Anbieterkennzeichnung, ggf. eingetragener Name, USt-IdNr., Berufsbezeichnung)
  • Eigenständige Registrierung der gewünschten Domain auf den Namen des Kunden bei einem Registrar nach Wahl (Empfehlung: Porkbun), Mindestregistrierungsdauer 12 Monate; Werraweb übernimmt die DNS-Konfiguration
  • Zugang zu vorhandener Domain bzw. Mitwirkung bei Domain-Transfer oder DNS-Änderung
  • Erforderliche Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist

(2) Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den von ihm bereitgestellten Inhalten besitzt oder zur Nutzung berechtigt ist. Er stellt Werraweb von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte durch die vom Kunden gelieferten Inhalte geltend gemacht werden. Der Freistellungsanspruch umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Verzögert sich die Leistung von Werraweb, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Die fälligen Abschlagszahlungen gemäß § 6 bleiben hiervon unberührt.

(4) Liefert der Kunde erforderliche Inhalte oder Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung in Textform und Nachfrist von 14 Kalendertagen nicht, kann Werraweb nach eigener Wahl (a) eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen, (b) den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gemäß § 643 BGB kündigen, oder (c) das Werk mit professionellen Platzhalter-Inhalten fertigstellen und gemäß § 5 zur Abnahme vorlegen.

§ 5 Abnahme nach § 640 BGB

(1) Nach Fertigstellung der Website legt Werraweb dem Kunden das fertige Werk in Textform (in der Regel per E-Mail mit Vorschau- Link) zur Abnahme vor.

(2) Der Kunde hat das vorgelegte Werk innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Zugang der Vorlage zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder vorhandene wesentliche Mängel konkret in Textform zu rügen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).

(3) Abnahmefiktion: Verstreicht die Frist nach Abs. 2 ohne Erklärung des Kunden, fordert Werraweb den Kunden nochmals in Textform zur Abnahme unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens weiteren 7 Kalendertagen auf. Werraweb weist den Kunden in dieser Aufforderung ausdrücklich darauf hin, dass das Werk nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist als abgenommen gilt (§ 640 Abs. 2 BGB).Reagiert der Kunde auch innerhalb der Nachfrist nicht in Textform mit einer konkreten Mängelrüge oder Abnahmeerklärung, gilt das Werk als abgenommen.

(4) Mit der Abnahme — ausdrücklich oder kraft Fiktion — werden die Schlussvergütung fällig (§ 6 Abs. 2 Buchst. c), das Risiko geht auf den Kunden über (§ 644 BGB) und der Lauf der Gewährleistungsfrist gemäß § 9 beginnt.

(5) „Live-Gang“ ist der Zeitpunkt, zu dem die abgenommene Website unter der vereinbarten Domain öffentlich erreichbar ist. Der Live-Gang erfolgt nach Abnahme und vollständiger Zahlung der Schlussrate gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. c, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

§ 6 Vergütung & Abschlagszahlungen

(1) Die Vergütung für die Standard-Website beträgt einen einmaligen Festpreis von 1.990,00 €. Hinzu kommen die im Angebot gewählten Module (jeweils einmaliger Festpreis gemäß § 2 Abs. 2). Alle Preise sind Nettopreise. Derzeit wird gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, ist Werraweb berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen.

(2) Die Vergütung wird gemäß § 632a BGB in folgenden Abschlägen fällig:

  • a) 30 % Anzahlung — fällig binnen 7 Kalendertagen nach Auftragsbestätigung
  • b) 40 % bei Design-Freigabe — fällig binnen 7 Kalendertagen nach schriftlicher Freigabe des finalen Design-Entwurfs durch den Kunden
  • c) 30 % Schlussrate — fällig binnen 7 Kalendertagen nach Abnahme gemäß § 5 (ausdrücklich oder kraft Fiktion)

(3) Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto; alternativ ist SEPA-Lastschrift nach gesondertem Mandat möglich.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Werraweb gemäß § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (insbesondere Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten) bleibt unberührt.

(5) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Abschlagszahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Werraweb nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die weitere Werkleistung gemäß § 273 BGB zurückzubehalten, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Das Recht zur außerordent- lichen Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Mehrleistung außerhalb des Standard-Scope

(1) Wünscht der Kunde Leistungen, die über den vereinbarten Standard-Scope (§ 2 Abs. 1) und die gebuchten Module (§ 2 Abs. 2) hinausgehen, kann Werraweb diese als Mehrleistung erbringen. Mehrleistungen werden erst auf der Grundlage einer gesonderten Auftragsbestätigung in Textform verbindlich.

(2) Die Vergütung für Mehrleistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zu einem Stundensatz von 95,00 € netto, abgerechnet im 15-Minuten-Takt. Reise- und Materialkosten werden gesondert vergütet, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Werraweb informiert den Kunden vor Beginn der Mehrleistung in Textform über den voraussichtlichen Aufwand und holt die Freigabe in Textform ein. Ohne Freigabe in Textform wird keine Mehrleistung erbracht und keine zusätzliche Vergütung geschuldet.

§ 8 Nutzungsrecht & Übergabe

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung (Festpreis zuzüglich Module und etwaiger Mehrleistungen) räumt Werraweb dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an den individuell für den Kunden erstellten Gestaltungen und Inhalten der Website zum Zweck der eigenen geschäftlichen Nutzung ein. An generischen, wiederverwendbaren Komponenten, Frameworks und Basistechnik (Abs. 4) erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes, übertragbares Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte enden nicht mit der Beendigung einer etwaigen Wartung (Care).

(2) Nach Abnahme und Zahlung übergibt Werraweb dem Kunden auf Anforderung die Website zum eigenständigen Weiterbetrieb. Die Übergabe umfasst den vollständigen, lauffähigen Quellcode (Next.js) nebst Inhalten, Assets und einer Übergabe-Dokumentation, geeignet zur Übernahme durch jeden fachkundigen Dritten. Nicht geschuldet sind: Einweisung in den Eigenbetrieb, Übertragung von Zugangsdaten zu Drittdiensten sowie Migrations-Support über die Dokumentation hinaus; solche Leistungen werden als Mehrleistung gemäß § 7 vergütet.

(3) Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Marken). Er räumt Werraweb das nicht-ausschließliche Recht ein, diese Inhalte im Rahmen der Werkerstellung sowie — nach Live-Gang — zur Referenznennung gemäß Abs. 5 zu verwenden.

(4) Eigenständige wiederverwendbare Komponenten, Frameworks und Templates, die Werraweb generisch entwickelt und in mehreren Projekten einsetzt, verbleiben im Eigentum von Werraweb. Die Nutzungsrechte des Kunden gemäß Abs. 1 werden hiervon nicht eingeschränkt.

(5) Werraweb darf die fertige Website mit Namen und Logo des Kunden sowie der Domain in eigenen Referenzen (Portfolio, Social Media, Werbematerial) nennen und abbilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Mitarbeiter-Fotos, Namen oder Aussagen von Endkund:innen) dürfen für Referenzen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der jeweils Betroffenen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO genutzt werden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Werraweb leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit des Werks. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB zwei (2) Jahre ab Abnahme.

(2) Im Mängelfall hat der Kunde primär Anspruch auf Nach- erfüllung gemäß § 635 BGB. Werraweb wählt zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung des betroffenen Werk-Teils.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar oder wird sie von Werraweb verweigert, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 636, 638, 323 BGB). Ein Recht auf Selbstvornahme (§ 637 BGB) besteht nach erfolgloser Fristsetzung.

(4) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach § 10.

(5) Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich in Textform zu rügen. Eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Werraweb haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Werraweb nur wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — insbesondere (a) die mangelfreie Erstellung und Übergabe der vereinbarten Website, (b) die Live-Schaltung nach Abnahme, (c) der Schutz personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen der vereinbarten Verarbeitung. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe der für den konkreten Werkvertrag geleisteten Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Werraweb.

(5) Werraweb haftet nicht für Inhalte, die der Kunde auf der Website einstellt oder einstellen lässt, sowie nicht für externe Inhalte, auf die von der Website verlinkt wird.

(6) Datenverlust: Soweit der Kunde nach Übergabe (§ 8 Abs. 2) eigenverantwortlich Backups der Website- Daten anzufertigen hat, haftet Werraweb für Datenverlust nur insoweit, als die Wiederherstellung der Daten auch bei vertragsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht möglich wäre. Vor Übergabe verbleibt die Datensicherung im Rahmen der genutzten Hosting-Plattform bei Werraweb.

§ 11 Unternehmer-Status & B2B-Charakter

(1) Werraweb erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

(2) Der Kunde stellt im Auftragsformular bzw. spätestens mit Annahme des Angebots folgende Angaben in Textform bereit: Firmierung bzw. eingetragener Name, Anschrift, Rechtsform, Handelsregister-Nummer (falls vorhanden), Gewerbeanmeldung und/oder USt-IdNr. (falls vorhanden), Ansprechpartner.

(3) Bei Solo-Selbstständigen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist die schriftliche Bestätigung der gewerblichen Nutzung des Vertragsgegenstands Voraussetzung für den Vertragsschluss.

(4) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde kein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist, ist Werraweb zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt; bereits erbrachte Leistungen werden nach Maßgabe der §§ 645, 648 BGB abgerechnet.

§ 12 Care (Wartung) als gesonderter Vertrag

(1) Werraweb bietet eine optionale, laufende Wartung („Care“) für die erstellte Website an. Diese umfasst insbesondere Hosting, Sicherheits-Updates, Support sowie ein monatliches Stundenkontingent für kleine Änderungen.

(2) Der Wartungsvertrag ist ein rechtlich eigen- ständiger Dienstvertrag (§ 611 BGB) und wird durch gesonderte Erklärung in Textform geschlossen. Er ist nicht automatisch Bestandteil dieses Werkvertrags. Die hierfür geltenden Bedingungen finden sich unter /agb-wartung („Care-AGB“).

(3) Die Beendigung des Wartungsvertrags berührt das dauerhafte Nutzungsrecht des Kunden an der Website (§ 8 Abs. 1) nicht; umgekehrt führt eine etwaige Beendigung des Werkvertrags nicht zur automatischen Beendigung eines laufenden Wartungsvertrags.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Werraweb (Meiningen).

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(5) Werraweb ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teilzunehmen. Hinweis: Werraweb schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern.

Stand der AGB: 9. Juni 2026 (Fassung v5 — Werkvertrag). Diese AGB sind als Vorlage erstellt; eine anwaltliche Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht vor produktivem Einsatz wird ausdrücklich empfohlen.

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