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Rechtliches

Care-AGB · Wartungsvertrag

für die laufende Website-Wartung (Dienstvertrag § 611 BGB) · Stand: 9. Juni 2026 (Fassung v2 — Care / Wartung)

Wichtiger Hinweis: Diese Care-AGB regeln ausschließlich den laufenden Wartungsvertrag. Die einmalige Erstellung einer Website (Werkvertrag) wird in einem rechtlich getrennten Vertrag geregelt — siehe AGB Werkvertrag unter /agb. Die beiden Verträge sind voneinander unabhängig; die Kündigung des einen berührt den jeweils anderen nicht.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Care-AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die laufende Wartung und Pflege einer Website (nachfolgend „Wartungsvertrag“ oder „Care“) zwischen

Lennox Kornmann, Am Pachtersgrund 14, 98617 Meiningen, Deutschland
E-Mail: werraweb@gmail.com
(im Folgenden „Werraweb“ oder „Anbieter“)

und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).

(2) Der Wartungsvertrag ist ein eigenständiger Dienst- vertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Er ergänzt einen etwa bestehenden Werkvertrag über die Website-Erstellung (§ 1 ff. der AGB Werkvertrag unter /agb), ersetzt diesen aber nicht und ist von ihm rechtlich unabhängig (siehe § 5).

(3) Werraweb richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind keine Vertragspartner.

(4) Es gelten ausschließlich diese Care-AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Werraweb ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung Care

(1) Werraweb erbringt im Rahmen des Wartungsvertrags folgende Dienstleistungen für die vom Kunden betriebene Website:

  • Hosting: Bereitstellung der erforderlichen Hosting-Infrastruktur bei Anbietern mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; Serverstandort EU, soweit beim gewählten System verfügbar (CDN-Auslieferung kann weltweit erfolgen); inkl. SSL-Zertifikat
  • Sicherheits-Updates: regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Frameworks, Abhängigkeiten und Sicherheitspatches
  • Stundenkontingent „30 Minuten kleine Änderungen pro Kalendermonat“ — Kleine Änderungen sind der Austausch von Texten, Bildern, Öffnungszeiten und Kontaktdaten auf bestehenden Seiten. Nicht umfasst sind: neue Unterseiten, neue Funktionen, Design-Änderungen — diese sind Mehrleistung. Das Kontingent ist nicht ansammelbar und nicht in Folgemonate übertragbar
  • E-Mail-Support während der allgemeinen Geschäftszeiten, in der Regel mit Reaktion innerhalb eines Werktags
  • Monatlicher Performance- und Verfügbarkeits-Check

(2) Werraweb schuldet im Rahmen des Wartungsvertrags die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der Wartungsleistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag, § 611 BGB).

(3) Nicht enthalten sind insbesondere: Re-Design oder grundlegende konzeptionelle Überarbeitungen, Funktionserweiterungen (z. B. Buchungssysteme, Shops, neue Module), Migration auf andere Plattformen, Foto-Shootings, umfangreiche Texterstellung, Übersetzungen sowie jeder Aufwand über das monatliche Stundenkontingent gemäß Abs. 1 hinaus. Solche Leistungen fallen unter die Mehrleistungs-Regelung des Werkvertrags (§ 7 der AGB unter /agb) und werden zum dortigen Stundensatz gesondert vergütet.

(4) Werraweb ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der gehosteten Website bemüht und strebt im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von 99 % an. Eine bestimmte Verfügbarkeit, eine bestimmte Reaktionszeit oder ein bestimmtes Service- Level wird nicht zugesichert.

§ 3 Vergütung

(1) Die monatliche Vergütung für die Wartung beträgt 79,00 € netto pro Kalendermonat (im Folgenden „Care-Beitrag“). Alle Preise sind Nettopreise. Derzeit wird gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, ist Werraweb berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen.

(2) Der Care-Beitrag ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines Kalendermonats fällig. Bei Vertrags- beginn während eines laufenden Monats wird der erste Beitrag taggenau anteilig berechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschrift auf Grundlage eines vom Kunden erteilten SEPA-Mandats; alternativ ist Überweisung möglich.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Werraweb gemäß § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent- punkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(5) Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Care-Beiträgen ganz oder teilweise in Verzug, ist Werraweb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die Wartungsleistungen auszusetzen und/oder den Wartungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

§ 4 Laufzeit & Kündigung

(1) Der Wartungsvertrag beginnt mit dem im Auftragsformular vereinbarten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Beide Parteien können den Wartungsvertrag ordentlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail an die im Vertrag genannten Adressen erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für Werraweb liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug gemäß § 3 Abs. 5, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten oder bei Nutzung der Website für rechtswidrige Inhalte.

(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 5 Rechtliche Trennung vom Werkvertrag

(1) Der Wartungsvertrag ist rechtlich eigenständig und wird unabhängig von einem etwa bestehenden Werkvertrag über die Website-Erstellung abgeschlossen. Der Abschluss des Werkvertrags begründet weder eine Pflicht zum Abschluss eines Wartungsvertrags noch eine automatische Erweiterung des Werkvertrags um Wartungsleistungen.

(2) Die Kündigung des Wartungsvertrags berührt das dauerhafte Nutzungsrecht des Kunden an der Website (§ 8 Abs. 1 der AGB Werkvertrag) nicht. Nach Beendigung der Wartung bleibt die Website im rechtlichen Eigentum bzw. Nutzungsrecht des Kunden; lediglich Hosting, Sicherheits-Updates und Support entfallen.

(3) Umgekehrt führt die Beendigung des Werkvertrags — auch im Falle eines Rücktritts — nicht zur automatischen Beendigung des laufenden Wartungsvertrags. Beide Verträge sind getrennt zu kündigen.

§ 6 Übergabe bei Beendigung

(1) Nach wirksamer Beendigung des Wartungsvertrags besteht ein Übergabe-Fenster von 30 Kalendertagen, innerhalb dessen Werraweb dem Kunden auf Anforderung in Textform folgende Leistungen erbringt:

  • Übergabe der Website: Die Übergabe umfasst den vollständigen, lauffähigen Quellcode (Next.js) nebst Inhalten, Assets und Übergabe-Dokumentation, geeignet zur Übernahme durch jeden fachkundigen Dritten
  • Bereitstellung eines aktuellen Backups
  • Übergabe der DNS-Konfiguration und ggf. eines Auth-Codes (EPP-Code) zur Domain, sofern Werraweb für diese Verwaltungszugriff hatte
  • Information über laufende Drittanbieter-Konten (Hosting-Account, Repository), soweit für den Weiterbetrieb relevant

(2) Der Kunde organisiert nach Beendigung des Wartungs- vertrags eigenständig den Weiterbetrieb der Website (insbesondere eigenes Hosting-Konto, Domain-Verwaltung, Sicherheits-Updates). Werraweb haftet nach Ablauf des Übergabe-Fensters nicht für die Erreichbarkeit oder den sicheren Betrieb der Website.

(3) Nicht geschuldet sind: Einweisung in den Eigenbetrieb, Übertragung von Zugangsdaten zu Drittdiensten sowie Migrations-Support über die Übergabe-Dokumentation hinaus. Solche Leistungen — einschließlich einer über das Übergabe-Fenster hinausgehenden Unterstützung beim Plattform-Wechsel (z. B. Setup beim neuen Hosting-Anbieter) — werden auf Wunsch des Kunden als Mehrleistung gemäß § 7 der AGB Werkvertrag vergütet.

(4) Daten-Löschung: Nach Ablauf des 30-Tage-Übergabe-Fensters löscht Werraweb vorhandene Backups und Kundendaten binnen 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 7 Haftung

(1) Werraweb haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Werraweb nur wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten im Rahmen des Wartungsvertrags sind insbesondere (a) der ordnungsgemäße Hosting-Betrieb gemäß § 2 Abs. 1, (b) die rechtzeitige Einspielung von Sicherheits-Updates, sowie (c) der Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Care-Beiträge.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Werraweb haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Funktionseinschränkungen, die im Verantwortungsbereich der eingesetzten Subdienstleister (insbesondere Vercel, Resend, Porkbun, Google Workspace, GitHub) liegen, sowie nicht für Ausfälle des öffentlichen Internets, der DNS-Auflösung oder von Routing-Diensten Dritter.

(5) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Werkvertrags (§ 10 der AGB unter /agb) entsprechend.

§ 8 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1) Werraweb verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

(2) Sobald Werraweb im Rahmen des Wartungsvertrags Hosting erbringt und personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Besuchern der Kunden-Website oder Daten aus dem Kontaktformular), schließen die Parteien zwingend einen Auftragsverarbeitungs- vertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Werraweb stellt dem Kunden hierfür den Mustervertrag bereit.

(3) Werraweb setzt als Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) derzeit ein: Vercel, Resend, Porkbun, Google Workspace und GitHub. Soweit dabei personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Werraweb (Meiningen).

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Care-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(5) Werraweb ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teilzunehmen. Hinweis: Werraweb schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern.

Stand der Care-AGB: 9. Juni 2026 (Fassung v2 — Care / Wartung). Diese AGB sind als Vorlage erstellt; eine anwaltliche Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht vor produktivem Einsatz wird ausdrücklich empfohlen.

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